Seit dem 01. Oktober 2025 darf die Gruppe der Heranwachsenden ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr noch weiter von Kinder- und Jugendärzt:innen behandelt werden.
Behandlung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich
- Beitrags-Autor:Iris
- Beitrag veröffentlicht:10. August 2026
- Beitrags-Kategorie:Uncategorized