Aktuelles
Vorsorgeuntersuchung U10
Am 20.08.2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Vorsorgeuntersuchung U10 in die Regelversorgung zu übernehmen. Damit wird endlich eine wichtige und schon lange bestehende Lücke in der Reihe der Vorsorgeuntersuchungen geschlossen. Im Rahmen der sog. Selektivverträge haben wir in unserer Praxis bereits diese Vorsorgeuntersuchung für 9- bis 10-jährige Kinder angeboten.
RSV-Prophylaxe
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Erkältungsvirus, das Husten, Schnupfen und Atembeschwerden hervorrufen kann. Besonders gefährdet sind Neugeborene und junge Säuglinge in ihrem ersten Winter, da ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist.
Ungeschützt müssen sie häufig ins Krankenhaus aufgenommen, überwacht, teilweise auch beatmet werden.
Eine Therapie im eigentlichen Sinn gibt es gegen diese Erkrankung nicht, aber eine von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Prophylaxe. Diese verhindert schwere Verläufe.
Infos des Robert Koch Instituts
Bei dieser Prophylaxe handelt es sich um eine sog. passive Immunisierung, d. h. das Kind bekommt Antikörper gespritzt, die wie ein Schutzschild im Blut zirkulieren und im Falle einer Infektion die Viren abfangen (neutralisieren). Sie wirkt sofort, ist gut verträglich und schützt das Kind während der ersten RSV-Saison.
Neugeborene, die zwischen Oktober 2026 und März 2027 geboren werden, werden in der Geburtsklinik geimpft, Säuglinge, die zwischen Mitte April und September 2026 geboren sind, werden zu Beginn der nächsten Saison im Herbst 2026 in unserer Praxis geimpft.
Die Prophylaxe Beyfortus (Nirsevimab) muss namentlich für jedes Kind bestellt (ca. 400 Euro) und somit auch an dieses verimpft werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Impfung gegen Meningokokken ACWY
Seit November 2025 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.
Mit der Einführung der MenACWY-Impfung entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter.
Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der Meningokokken-Impfung
Meningokokken sind Bakterien, die eine seltene, aber lebensbedrohliche Hirnhautentzündung verursachen können. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder von 0-5 Jahren sowie Jugendliche ab 12 Jahren.
Eine Impfung macht also nicht nur bei den Jugendlichen Sinn. Wenn Sie Ihr Kind schon früher impfen lassen wollen, handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), d. h. Sie müssen die Durchführung der Impfung und den Impfstoff selbst bezahlen. Eine (teilweise) Kostenübernahme durch die Krankenkassen kann individuell angefragt werden. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits, wenn die Impfung auf Grund einer Reise erfolgt. Der von uns verwendete Impfstoff ist dafür zugelassen, schon lange Jahre im Einsatz und gut verträglich.
Behandlung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich
Seit dem 01. Oktober 2025 darf die Gruppe der Heranwachsenden ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr noch weiter von Kinder- und Jugendärzt:innen behandelt werden.
Sommerzeit – Zeckenschutz
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und verwandte Virusenzephalitiden werden durch ein Virus verursacht, das von Zecken übertragen wird. Durch einen Zeckenstich gelangen die Viren in die Blutbahn des Menschen und können dort die Krankheit auslösen.
FSME tritt in Abhängigkeit von der Aktivität der virustragenden Zecken bevorzugt im Frühjahr und Sommer auf, häufig jedoch auch im Herbst. Bei warmer Witterung können Infektionen vereinzelt auch im Winter auftreten, was durch den Klimawandel begünstigt wird.
Eine ursächliche Therapie der Erkrankung gibt es nicht, jedoch steht eine Impfung zur Verfügung. Für die Grundimmunisierung sind drei Impfstoffdosen erforderlich. Auffrischimpfungen sind bei fortbestehender Exposition in Abständen zwischen drei und fünf Jahren erforderlich, je nach Alter und verwendetem Impfstoff.
Sommerzeit – Sonnenschutz
In den ersten zwölf Lebensmonaten sollte ein Kind möglichst gar keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sein.
Achten Sie auf Schatten, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, sonnengerechte Kleidung, Sonnenschirm/Verdeck, ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Sollte sich direkte Sonne nicht vermeiden lassen, nutzen Sie für alle ungeschützten Körperstellen speziell für Kinder geeignete Sonnenschutzmittel gegen UV-A- und UV-B-Strahlen und mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50).